Anschlussfinanzierung
Deine Zinsbindung endet. Deine Chance beginnt.

Drei Wege
Prolongation, Umschuldung oder Forward.
Prolongation
Bei deiner bisherigen Bank bleiben.
Spricht dafür
- Bequem, meist ohne neue Unterlagen
- Keine Kosten für Grundschuld oder Notar
Darauf achten
- Das Angebot kommt oft spät, der Vergleich fehlt
- Bestandskunden bekommen nicht automatisch den besten Zins
Passt, wenn das Angebot deiner Bank im Vergleich wirklich mithält.
Umschuldung
Zum Ende der Zinsbindung zu einer neuen Bank wechseln.
Spricht dafür
- Du nutzt den ganzen Markt
- Neue Rate, neue Tilgung, neue Sondertilgungsrechte möglich
Darauf achten
- Grundschuldabtretung und Grundbuch kosten etwas, meist überschaubar
- Braucht Vorlauf von einigen Wochen
Passt, wenn die Zinsbindung in den nächsten zwölf Monaten endet. Oft der günstigste Weg.
Forward-Darlehen
Den heutigen Zins für später sichern, bis zu fünf Jahre im Voraus.
Spricht dafür
- Planungssicherheit gegen steigende Zinsen
- Kein Stress kurz vor Ablauf
Darauf achten
- Aufschlag pro Monat Vorlauf
- Verpflichtung zur Abnahme, auch wenn die Zinsen fallen
Passt, wenn du steigende Zinsen fürchtest und eine feste Rate brauchst.
Der richtige Zeitpunkt
Wann du was tun solltest.
Du bist in der Phase „36 Monate vorher“.
60 Monate vorher
Frühester Zeitpunkt für ein Forward-Darlehen. Jetzt Restschuld zum Ende der Zinsbindung nachsehen und überlegen, ob du dir den heutigen Zins sichern willst.
36 Monate vorher
Forward-Angebote werden meist günstiger, je kürzer der Vorlauf ist. Guter Zeitpunkt für einen ersten Vergleich und die Frage: Wie hoch soll die neue Rate sein?
12 Monate vorher
Spätestens jetzt Angebote einholen. Deine Bank schickt oft bald ein Prolongationsangebot. Das ist ein Angebot, keine Pflicht.
6 Monate vorher
Entscheidung treffen. Für eine Umschuldung braucht die neue Bank Zeit für Unterlagen, Grundschuldabtretung und Zusage. Nicht bis zum letzten Monat warten.
Zinsbindung endet
Das neue Darlehen löst das alte ab. Ohne Anschluss rutscht dein Darlehen oft in einen variablen Zins, der teurer sein kann.
Oft übersehen
Das Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren.
Hast du eine Zinsbindung von 15 oder 20 Jahren abgeschlossen, als die Zinsen höher waren? Nach § 489 BGB kannst du ein Festzinsdarlehen zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung mit sechs Monaten Frist kündigen. Ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Ob sich das lohnt, hängt vom heutigen Zinsniveau und deiner Restschuld ab. Das rechne ich dir gern durch.
Deine Restschuld und Rate im Vergleich
Anschlussrechner
Restschuld zum Ende der Zinsbindung, Forward-Aufschlag und neue Rate mit Beispielzinsen.
Häufige Fragen
Fragen zum Anschluss.
Spätestens zwölf Monate vor dem Ende der Zinsbindung solltest du vergleichen. Wer sich früher kümmert, kann mit einem Forward-Darlehen bis zu fünf Jahre im Voraus einen Zins sichern.
Im Darlehensvertrag, meist unter „Sollzinsbindung“ oder „Festzinsvereinbarung“. Auch der jährliche Kontoauszug deiner Bank nennt oft das Datum und die voraussichtliche Restschuld.
Ja. Nach § 489 BGB kannst du ein Darlehen mit festem Zins zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Das lohnt sich zu prüfen, wenn du eine Zinsbindung von 15 oder 20 Jahren hast.
Meist fallen nur Notar- und Grundbuchkosten für die Abtretung oder Neueintragung der Grundschuld an. Die Höhe hängt vom Grundschuldbetrag ab. Ich rechne sie dir vorher ein, damit du siehst, ob sich der Wechsel lohnt.
Bei einem Bankwechsel ja, allerdings weniger als beim Kauf: Einkommensnachweise, aktueller Darlehenskontoauszug, Grundbuchauszug und einige Objektunterlagen. Die Liste bekommst du von mir.

Schick mir deinen letzten Kontoauszug.
Mehr brauche ich für eine erste Einschätzung nicht. Du bekommst einen ehrlichen Vergleich zum Angebot deiner Bank.